Das deutsche System der Studienfinanzierung zeichnete sich seit den 1970er Jahren durch die Merkmale der grundsätzlichen Studiengebührenfreiheit sowie der Elternabhängigkeit und des Bedürftigkeitsprinzips bei der Fi- nanzierung der Lebenshaltungskosten aus.
Der Staat übernahm die Kosten für die Hochschulen, Studiengebühren wurden nicht erhoben, bis Baden- Württemberg als erstes Bundesland Gebühren für so genannte Langzeitstudierende erhob. Bis zur Einführung von so genannten Langzeitgebühren – zunächst durch CDU-geführte Landesregierungen, später auch als „Studien- konten“ durch Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen – war das Studium, von vereinzelten Verwaltungsgebühren abgesehen, gebührenfrei.
Die Finanzierung der Lebenshaltungs- sowie sonstigen Studienkosten (Bücher etc.) sollte dagegen aber prinzipiell durch die Familien der Studier- enden erfolgen: „Nach dem in Deutschland geltenden Unterhaltsrecht sind die Eltern gesetzlich verpflichtet, für die Kosten der Ausbildung ihrer Kinder aufzukommen.“ (Schwarz / Rehburg 2002: 91) Dieses Bild der Elternabhängig- keit spiegelt sich auch in mehreren Maßnahmen zur indirekten Studien- finanzierung wider. So sind die Studierenden bis zur Vollendung des 26. Lebensjahrs über ihre Eltern krankenversichert, danach können sie in eine studentische Krankenversicherung mit vergleichsweise geringen Beiträgen wechseln (vgl. ebd.: 148). Die Eltern erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebens- jahres ihres in der Ausbildung befindlichen Kindes entweder Kindergeld oder die entsprechenden Kinderfreibeträge.
Neben dieser Verpflichtung der Eltern tritt aber der Staat als „[…] ein deutliches sozialstaatliches Korrektiv […]“ (Schwarz / Rehburg 2002: 196). Bei der Erfüllung bestimmter sozioökonomischer Kriterien haben die Studier- enden nämlich Anspruch auf eine direkte staatliche Studienfinanzierung. Orientierungspunkt ist hier das eigene Vermögen der Studierenden sowie das Einkommen der Eltern: Sobald ein festgelegter Betrag unterschritten ist, haben die Studierenden Rechtsanspruch auf eine - je nach Einkommen der Eltern - vollständige oder anteilige Förderung durch das BAföG (vgl. Schwarz / Rehburg 2002: 91). Es sollen also – theoretisch – Kinder auch dann stu- dieren können, wenn die Eltern die entsprechende Finanzierung nicht sicher- stellen können. Neben dieser direkten staatlichen Studienfinanzierung tritt in Deutschland auch ein System der indirekten Studienfinanzierung, etwa durch die Bezuschussung von Verpflegungskosten in den von den Studen- tenwerken betriebenen Mensen und den bezuschussten Wohnheimen (vgl. Schwarz / Rehburg 2002: 147). Die Subventionierung dieser Kosten erfolgt jedoch für alle Studierenden gleichermaßen – Studierende werden also ins- gesamt als bedürftige Gruppe angesehen, für die bestimmte Kosten gemin- dert werden sollen.
All diese Maßnahmen ändern jedoch nichts daran, dass etwa die Hälfte der Studienkosten durch die Studierenden selbst bzw. ihre Eltern zu tragen sind, wenn die Verpflegungs-, Literatur- und weiteren Kosten mit berück- sichtigt werden (vgl. Dohmen / Hoi 2004), wobei Studiengebühren noch ein- mal als zusätzliche Individualbelastung hinzukommen.
Das deutsche System der Studienfinanzierung wurde gerade von studen- tischer Seite immer wieder kritisiert. Ein Kernpunkt der Kritik ist die Eltern- abhängigkeit bei der Finanzierung der Lebenshaltungskosten. Zum einen entsteht so auch eine Abhängigkeit der (auch formal-juristisch) erwach- senen Studierenden von den Eltern, etwa bei der Wahl des Studienfachs oder bei der Organisation des eigenen Studienablaufs. Zum anderen besteht ein Rechtsanspruch der Studierenden auf die Finanzierung durch die Eltern – eine Klage gegen die eigene Familie wird jedoch aufgrund der damit für alle Beteiligten, insbesondere aber für den Studierenden/die Studierende, ver- bundenen emotionalen und psychologischen Belastung nur in den selten- sten Fälle eingereicht.
Studierende in Deutschland verfügen durchschnittlich über 770 Euro monatliche Einnahmen, wobei diese stark von unter 400 bis über 1.300 Euro streuen; ein Drittel der Studierenden liegt unter dem Bedarfssatz der Rechts- sprechung von 640 Euro im Monat (vgl. Isserstedt et al. 2007: 177ff.). Größte Einnahmequelle sind mit 52 Prozent die Eltern, gefolgt vom eigenen Verdienst (24 Prozent), dem BAföG (14 Prozent) sowie sonstigen Einnahmen (10 Prozent) (vgl. ebd. 187). Auffällig sind die Veränderungen der Einnahmenstruktur mit der sozialen Herkunft. So erhalten Studierende aus der Herkunfts- gruppe „niedrig“, denen durchschnittlich insgesamt 700 Euro im Monat zur Verfügung stehen, 29 Prozent ihrer Einnahmen von den Eltern und müs- sen sich 29 Prozent selbst verdienen; das BAföG trägt zu 32 Prozent der Ein- nahmen bei. Studierende aus der Herkunftsgruppe „hoch“, denen im Durch- schnitt 749 Euro monatlich zur Verfügung stehen, finanzieren ihr Studium immerhin zu 65 Prozent durch die Eltern und tragen zu 20 Prozent durch eigene Erwerbstätigkeit dazu bei (vgl. ebd.: 196f.).
90 Prozent aller Studierenden erhalten in irgendeiner Form Unterstützung durch die Eltern, die durchschnittlichen Einnahmen liegen monatlich bei 448 Euro. Die Höhe der Förderung durch die Eltern hängt maßgeblich von der sozialen Herkunft ab: Studierende aus der Herkunftsgruppe „niedrig“ er- halten monatlich durchschnittlich 276 Euro, Studierende aus der Herkunfts- gruppe „hoch“ durchschnittlich 543 Euro pro Monat.
60 % der Studierenden arbeiten während des Studiums und nehmen da- bei durchschnittlich pro Monat 308 Euro ein (vgl. Isserstedt et al. 2007: 181). Die Höhe dieser Einnahmen streut erheblich. Zudem ist auch hier ein erhe- blicher Unterschied zwischen den sozialen Herkunftsgruppen festzustellen: Während Studierende aus der Herkunftsgruppe „niedrig“ monatlich durch- schnittlich 351 Euro hinzuverdienen (müssen), sind es bei der Herkunfts- gruppe „hoch“ 279 Euro.
Von staatlicher Seite können Studierende Leistungen nach dem BAföG erhalten, wenn die Eltern ein bestimmtes Einkommen nicht überschrei- ten. Die Höchstförderung beträgt derzeit 585 Euro (ab dem 01.10.2008 643 Euro), wovon die Hälfte als Zuschuss und die andere Hälfte als Darlehen ver- geben wird, die Höchstverschuldungsgrenze nach dem Studium beläuft sich jedoch auf insgesamt 10.000 Euro.5 29 Prozent der Studierenden erhalten Leistungen nach dem BAföG, im Durchschnitt 376 Euro pro Monat. Dabei erhalten mehr Studierende aus bildungsfernen Schichten Leistungen nach dem BAföG als bildungsnähere: Während die Förderungsquote bei der sozia- len Herkunftsgruppe „niedrig“ bei 58 Prozent liegt, sind es immerhin 14 Prozent aus der Herkunftsgruppe „hoch“ (vgl. ebd.: 181). Die durchschnitt- lichen Beträge beliefen sich dabei bei der Herkunftsgruppe „niedrig“ auf 411 Euro, bei der Herkunftsgruppe „hoch“ auf 329 Euro.
Darüber hinaus besteht bereits seit dem Jahr 2000 die Möglichkeit der Aufnahme eines verzinsten Bildungskredits bei der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 300 Euro pro Monat, dieser kann jedoch höchstens 24 Monate lang in Anspruch genommen werden und muss nach dem Studium verzinst zurückgezahlt werden. Immerhin 1,5 Prozent der Stu- dierenden hatten 2006 einen solchen Kredit, weitere 1,4 Prozent nahmen andere Kredite zur Studienfinanzierung in Anspruch (vgl. ebd.:181). Es bleibt abzuwar- ten, ob sich diese Zahlen durch die nun erhobenen Studiengebühren ändern.
Das deutsche Studienfinanzierungssystem beruht demnach auf drei Säu- len: Prinzipiell gilt die Verantwortung der Eltern für die Finanzierung des Studiums der Kinder. Zudem besteht für Kinder aus Elternhäusern, die ein gewisses Einkommen nicht übersteigen, der Rechtsanspruch auf das Bundes- ausbildungsförderungsgeld BAföG. Dieses ist allerdings zunehmend einge- schränkt worden. Heute ist es als Teildarlehen konzipiert (vgl. Achelpöhler et al 2007, Keller 2002). Die Tatsache, dass der Erhalt des BAföGs für Studieren- de eine –wenn auch gedeckelte – Verschuldung darstellt, führte in der Ver- gangenheit dazu, dass bis zu 11 % der Studienberechtigten auf ein Studium verzichteten (vgl. Heine / Willich 2006, S. 26).
Neben den Eltern und dem BAföG spielt der eigene Verdienst eine heraus- ragende Rolle, wobei der Umfang der Erwerbsarbeit in zahlreichen Fällen sicherlich den möglichen Aufwand für das Studium vermindert. Hinzu kommen die in jüngster Zeit neu eröffneten Möglichkeiten, einen Kredit aufzunehmen. Wie sich diese entwickeln, bleibt abzuwarten. Die vorliegen- deBroschüre wird die Funktionsweise eben dieser Finanzierungsmecha- nismen genauer betrachten. Festzuhalten bleibt, dass das deutsche System der Studienfinanzierung aufgrund seiner Fixierung auf das Elternhaus und der unzureichenden öffentlichen Unterstützung der Studierenden stark kritikwürdig ist. Das System ist insgesamt wenig geeignet, die Emanzipation junger Menschen von ihrem Elternhaus zu ermöglichen.
Gleichzeitig wird es den Anforderungen und Bedürfnissen einer mo- dernen Wissensgesellschaft nicht mehr gerecht. Ist es wirklich politischer Wille möglichst viele junge Menschen ein Hochschulstudium zu ermög- lichen, so muss das System der Studienfinanzierung grundlegend refor- miert werden.